Auf Vorschlag von Vizepräsident
Maurizio Fugatti hat die Regionalregierung das Aufnahmeprogramm
zur stufenweisen Erfüllung der Pflichtquote zur
Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung genehmigt.
Dadurch sind drei Arbeitsplätze in den Südtiroler Gerichtsämtern
Menschen mit Behinderung vorbehalten, eine Arbeitsstelle steht
Menschen vor, die als pflichtvermittlungsberechtigt gelten
(Witwen und Waise aus Arbeit, Wehrdienst, Krieg und italienische
Flüchtlinge).
Bei den vier Stellen handelt es sich um eine unbefristete
Anstellung als Ausgeher sowie drei Stellen als
Gerichtssachbearbeiter, ebenfalls mit unbefristeter Anstellung.
In den vergangenen zwei Jahren, also seit der Übernahme der
Kompetenzen für das Gerichtspersonal durch die Region, wurden
bereits 120 Anstellungen in diesem speziellen Bereich
vorgenommen. Das Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Erfüllung der
Pflichtquote bei der Arbeitseingliederung von Menschen mit
Behinderung läuft noch bis Ende 2020.
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