Der Landtag hat das Landesgesetz für
Maßnahmen gegen Wölfe mit 25 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen
genehmigt. Wölfe können demnach entnommen werden, wenn die
Stellungnahme des ISPRA ausbleibt.
Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher sei es interessant,
dass man zum einen sage, das Gesetz gehe über die
Zuständigkeiten voraus und werde eh angefochten werden, zum
anderen fordere man mehr Mut. Es sei ihm bisher nie unterbreitet
worden, eine Abschussverordnung zu unterschreiben. Von Ispra sei
in den beiden genannten Fällen kein Gutachten gekommen, es habe
nur gesagt, es könne kein positives Gutachten ausstellen. Mit
dem nun vorliegenden Gesetz könne man dieser Situation eines
fehlenden Gutachtens begegnen. Mit diesem Gesetz könne man Rom
auch ein Signal senden, so Kompatscher.
„Seit Jahren beschäftigen wir uns in Südtirol mit der
ungelösten Wolfsproblematik. Ungezählte Wolfsrisse haben in
Vergangenheit sehr zum Leidwesen der betroffenen Viehbauern
immer wieder große Schäden angerichtet. Es war deshalb an der
Zeit, die seit langem schwelende Thematik endlich einer
zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Der Almsommer hat
begonnen. Die Ausbreitung des Wolfes in unserer Heimat wird von
den Menschen mit Sorge gesehen. Laut einer repräsentativen
Umfrage des Südtiroler Bauernbundes sind über 80 Prozent der
Südtiroler Bevölkerung gegen eine ungehinderte Ausbreitung des
Wolfes und für eine geregelte Entnahme des Wolfes in unserem
Land. Die Zeit ist nun mehr als überreif, um im Land Nägel mit
Köpfen zu machen", stellt Ersteinbringer Sepp Noggler fest.
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