Menschen mit Behinderungen legen
künftig die Zweisprachigkeitsprüfung in Form eines Gesprächs ab:
So sehen es die neuen Richtlinien vor, die von der
Landesregierung genehmigt worden sind.
Der Nachweis, so Landeshauptmann Arno Kompatscher, "ist eine
notwendige Voraussetzung, um von der öffentlichen Hand im Rahmen
eines Auswahlverfahrens fest angestellt zu werden, und es gibt
Menschen, die besondere Bedürfnisse haben, für die wir sorgen
müssen, dass auch sie die Möglichkeit haben, diese Voraussetzung
zu erlangen, wobei auch besondere Prüfungsformen vorgesehen
sind".
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