Die Landesregierung will Dorfläden am
Leben erhalten und die Nahversorgung am Land garantieren. Die
Richtlinien zur Förderung der Nahversorgung 2020/21 hat sie in
dieser Woche beschlossen.
2014 hatte die Landesregierung Sondermaßnahmen eingeführt, um
den Detailhandel in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen
Ortschaften zu stärken. Am Montag dieser Woche hat sie auf
Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer diese Förderung der
Nahversorgung für die Jahre 2020 und 2021 verlängert.
"Wir möchten auch die entlegensten Dörfer lebenswert erhalten
und dazu gehört ein Dorfladen. Sie ermöglichen nicht nur den
fußläufigen Einkauf vor Ort, sondern leisten für eine
Dorfgemeinschaft weit mehr", betont Landesrat Achammer. Sie
stärken die dörfliche Gemeinschaft und damit das Leben im
ländlichen Raum, eben weil sie auch zentraler Treffpunkt seien,
wo Menschen zusammenkommen. Für die Eröffnung neuer Dorfläden in
Ortschaften, in denen es kein anderes Geschäft gibt, sind
Zuschüsse von 15.000 Euro vorgesehen.
Riproduzione riservata © Copyright ANSA